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Aktuelles

01.02.2021

Natürlich sind wir auch in der Pandemie für Sie da.

Mit umfassendem Hygienekonzept und Luftreinigern.

Die Gesundheitsleistungen in unserer Privatpraxis können per Privatverordnung von ihrem Arzt, als Selbstzahlerleistung oder als Patient der BG (Berufsgenossenschaft) gebucht werden. 

Falls Sie Fragen zu Behandlungen oder Kosten der Therapie haben,  rufen Sie uns einfach an und lassen sich individuell beraten.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

 

 

Selbstzahler
Sprechen Sie uns einfach für einen Termin an.

 

Privat versicherte Patientinnen und Patienten
Um eine einfache Erstattung zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen eine ärztliche Verordnung (PrivatRezept) einzuholen, zwingend erforderlich ist dies jedoch nicht.

Sprechen Sie einfach mit ihrem Arzt (idealerweise stellt ihr Arzt ein Rezept über 10 Behandlungen aus).

 

Beihilfe
Um eine einfache Erstattung zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen eine ärztliche Verordnung (PrivatRezept) einzuholen.
Sprechen Sie einfach mit ihrem Arzt (idealerweise stellt ihr Arzt ein Rezept über 10 Behandlungen aus).

 

Berufsgenossenschaftliche Patientinnen und Patienten
(Arbeitsunfälle und -folgen)
Sie benötigen einfach eine Verordnung für BG Leistungen, diese erhalten Sie bei Ihrem Arzt.

 

Gesetzlich Versicherte Patientinnen und Patienten
Sind Sie gesetzlich versichert und erhalten ein Privatrezept für die Behandlung können Sie dieses einreichen, häufig übernimmt ihre Kasse die Kosten dennoch leider nicht.

Sie können unsere Leistungen aber jederzeit als Selbstzahler in Anspruch nehmen, wie Sie dies von ihrem Arzt oder anderen Therapeuten (z.B. Heilpraktiker) kennen.

 

 

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